AGB
- 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Bevollmächtigten stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
- 2. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz, mindestens in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.
- 3. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen. (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.
- 4. Die übliche Käuferprovision beträgt 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer, unbeschadet einer etwaigen Gebühr von der Gegenseite; sie ist bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
- 5. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
- 6. KWir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Stadt-Immobilien GmbH zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
- 7. Das Auftragsverhältnis zwischen Kaufinteressenten und der Stadt-Immobilien GmbH ist grundsätzlich unbefristet, sollte schriftlich nichts anderes vereinbart sein. Es kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
- 8. Sollte eine der AGB enthaltenen Klauseln unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unabhängig davon bestehen.
- 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.